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   OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04   

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OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04 (https://dejure.org/2004,12091)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.06.2004 - 6 W 105/04 (https://dejure.org/2004,12091)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 6 W 105/04 (https://dejure.org/2004,12091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    ZPO § 890
    Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen einer Entscheidung durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen ohne Hinzuziehung eines Handelsrichters; Pflicht zur Unterbindung der Erscheinung einer Anzeige mit verbotenem Text; Unterlassen der aktiven Vornehme einer verbotenen Handlung nach Erlass ...

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 568 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 890 Abs. 1 Satz 1
    Zum Verschulden des Vollstreckungsschuldners an objektiver Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2004, 3205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 02.04.2001 - 6 W 190/01

    Ordnungsgeld; Verschulden; Prozessbevollmächtigter

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO Vollstreckungsschuldner-Verschulden voraus, weil die Verhängung eines Ordnungsmittel nicht nur eine Maßnahme zur Beugung des Schuldnerwillens darstellt, sondern auch strafrechtliche (repressive) Elemente enthält (vgl. Senat InVo 2002, 68).

    a) Die Anwendung des § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO setzt nach allgemeiner Auffassung individuelles Verschulden des Vollstreckungsschuldners voraus, weil die Verhängung eines Ordnungsmittel aufgrund ihres Doppelcharakters nicht nur eine Maßnahme zur Beugung des Willens des Schuldners darstellt, sondern auch strafrechtliche (repressive) Elemente enthält (vgl. Senat InVo 2002, 68; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 890, Rn. 5 mit weiteren Rspr.-Nachw.).

    Ein eigenes Verschulden des Vollstreckungsschuldners setzt aber voraus, dass er den Vollstreckungstitel gekannt und die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens erkannt hat (vgl. Senat InVO 2002, 68).

  • KG, 20.02.1989 - 25 W 7770/88

    Zeitungswerbung

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Hierzu zählt auch der hier einschlägige, in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschiedene Fall, dass ein Schuldner einen bereits erteilten Anzeigenauftrag mit einem verbotenen Werbetext nicht widerruft (vgl. OLG Hamburg InVo 1997, 278; OLG Köln GRUR 1986, 195; KG GRUR 1989, 707 jeweils mit weit. Nachw.).

    Zu solchen Mitteln der zulässigen und gebotenen Einflussnahme gehört nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Falle der Rücknahme einer Zeitungswerbeannonce nicht nur, dass der Schuldner auf einen ihn bindenden gerichtlichen Unterlassungstitel ausdrücklich hinweist, sondern schließt auch ein, dass er dem Verlag für den Fall der verbotswidrigen Veröffentlichung der Anzeige seinerseits Regressansprüche ankündigt und entsprechende rechtliche Schritte androht bzw. notfalls auch ergreift (vgl. KG GRUR 1989, 707; Hanseat. OLG Hamburg InVo 1997, 278).

  • OLG Jena, 20.06.2002 - 6 W 197/02

    Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Vielmehr verpflichtet das Unterlassungsgebot nach allgemeiner Meinung den Schuldner dazu, alle vorhandenen Möglichkeiten einer Einflussnahme gegenüber Dritten auszuschöpfen (vgl. Senat Beschl. vom 20.06.2002 6 W 197/02 mit Nachw.), d.h. alles ihm Zumutbare zu tun, einen Dritten unbeschadet einer etwaigen Weigerung doch noch zu einem titelkonformen Verhalten zu veranlassen.

    Vorwerfbar ist dabei einem Unterlassungsschuldner zwar nicht nur ein eigenes aktives Tun, sondern auch das aktive Tun eines Dritten, wenn der Schuldner es unterlässt, diesen im Rahmen des ihm Zumutbaren abzuhalten, die untersagte Handlung auszuführen (vgl. Senat Beschl. vom 20.06.2002 6 W 197/02; Schuschke/Walker, § 890, Rn. 29 mit Rspr.-Nachw.).

  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 W 120/96
    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Hierzu zählt auch der hier einschlägige, in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschiedene Fall, dass ein Schuldner einen bereits erteilten Anzeigenauftrag mit einem verbotenen Werbetext nicht widerruft (vgl. OLG Hamburg InVo 1997, 278; OLG Köln GRUR 1986, 195; KG GRUR 1989, 707 jeweils mit weit. Nachw.).

    Zu solchen Mitteln der zulässigen und gebotenen Einflussnahme gehört nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Falle der Rücknahme einer Zeitungswerbeannonce nicht nur, dass der Schuldner auf einen ihn bindenden gerichtlichen Unterlassungstitel ausdrücklich hinweist, sondern schließt auch ein, dass er dem Verlag für den Fall der verbotswidrigen Veröffentlichung der Anzeige seinerseits Regressansprüche ankündigt und entsprechende rechtliche Schritte androht bzw. notfalls auch ergreift (vgl. KG GRUR 1989, 707; Hanseat. OLG Hamburg InVo 1997, 278).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Eine Ahndung ohne ein Verschulden ist rechtsstaatswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. Senat a.a.O.; BVerfGE 20, 323,332; BVerfGE 84, 82).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Eine Ahndung ohne ein Verschulden ist rechtsstaatswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. Senat a.a.O.; BVerfGE 20, 323,332; BVerfGE 84, 82).
  • OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Der Senat hat in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung zu entscheiden, da der in der Erstinstanz zuständige Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht als Einzelrichter im Sinne des § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet und die gesetzliche Einzelrichterzuweisung im Beschwerderechtszug nicht zum Tragen kommt (vgl. Senat Beschl. vom 02.02.2004 6 W 692/03; Pfälz. OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722).
  • OLG Köln, 12.07.1985 - 6 U 19/85

    Geltendmachung einer Vertragsstrafe gegenüber einem Kaufmann

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Hierzu zählt auch der hier einschlägige, in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschiedene Fall, dass ein Schuldner einen bereits erteilten Anzeigenauftrag mit einem verbotenen Werbetext nicht widerruft (vgl. OLG Hamburg InVo 1997, 278; OLG Köln GRUR 1986, 195; KG GRUR 1989, 707 jeweils mit weit. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 18.01.2000 - 3 W 115/99

    Verhängung von Ordnungsmitteln nach übereinstimmender Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Richtet ein Vollstreckungsschuldner sein Verhalten an den rechtlich unzutreffenden Erläuterungen eines zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers aus, mit der Folge, dass er die Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung verkennt, so ist er im Falle einer objektiven Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot entschuldigt (vgl. OLG Köln InVo 2001, 34).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1977 - 2 W 85/76
    Auszug aus OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
    Den Wert des Beschwerdeverfahrens hat der Senat gem. §§ 12 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 ZPO entsprechend der Höhe des beantragten Ordnungsgelds festgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1977, 676).
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